Satzung Tourismusverein Berlin Treptow-Köpenick e.V.
§ 1 Name und Sitz
§ 2 Zweck des Vereins
Der Zweck des Vereins besteht darin, den regionalen Tourismus zu aktivieren, zu organisieren und zu pflegen. Das beinhaltet die Wahrnehmung der Interessen der Tourismuswirtschaft und der Touristen gegenüber Behörden, Parlamenten sowie Verbänden und Vereinigungen. Durch die Arbeit des Vereins soll Einfluss auf das gesellschaftlich-kulturelle Leben genommen werden.
die Herstellung und Pflege des Kontaktes mit allen am Tourismus interessierten Unternehmen, Gruppen und Vereinigungen, der Ausbau des Kontaktes zu den Landestourismusverbänden, die Einbeziehung von Gewerbetreibenden, Künstlern und Sportlern in die Förderung des Tourismus, Mitarbeit bei der Entwicklung und Umsetzung von Marketingkonzeptionen, die Erarbeitung und Realisierung von Tourismusprogrammen und Dienstleistungen, Unterstützung bei der Entwicklung der touristischen Infrastruktur, Unterstützung des Bezirksamtes bei der Öffentlichkeitsarbeit für die touristische Region Berlin Treptow-Köpenick.
§ 3 Tätigkeitsbasis
§ 4 Erwerb der ordentlichen Mitgliedschaft
§ 5 Erlöschen der ordentlichen Mitgliedschaft
§ 6 Sonstige Mitgliedschaft
Ehrenmitglied können solche Personen werden, die sich durch die Förderung des Vereins und der Vereinsziele besondere Verdienste erworben haben. Sie werden auf Vorschlag des Vorstandes durch die Mitgliederversammlung gewählt. Es ist eine einfache Stimmenmehrheit erforderlich. Ehrenmitglieder haben kein Stimmrecht.
Förderndes Mitglied können natürliche und juristische Personen werden, die den Verein finanziell und materiell besonders unterstützen. Sie werden auf Vorschlag des Vorstandes durch die Mitgliederversammlung mit einfacher Mehrheit bestätigt. Fördernde Mitglieder haben kein Stimmrecht. Die mit der Förderung verfolgten Ziele müssen den Vereinszielen und -interessen entsprechen und dürfen den Verein in seiner Selbstständigkeit nicht einschränken.
§ 7 Rechte und Pflichten der Mitglieder
§ 8 Die Mitgliederversammlung
Die Mitgliederversammlung ordnet die Angelegenheiten des Vereins (§ 32 Absatz 1 Satz 1 BGB). Sie ist insbesondere zuständig für:
- die Bestimmung der Grundsätze und Ziele der Vereinspolitik,
- die Wahl der Mitglieder des Vorstandes,
- die Entlastung des Vorstandes,
- die Genehmigung des Haushaltplanes,
- die Festsetzung der Mitgliederbeiträge,
- Satzungsänderungen.
- Bericht des Vorstandes,
- Finanz- und Prüfungsbericht,
- Entlastung des Vorstandes,
- Genehmigung des Arbeitsplanes für das neue Geschäftsjahr,
- Wahl der Mitglieder des Vorstandes,
- vorliegende Anträge.
Über den Inhalt und den Verlauf der Mitgliederversammlung sind Protokolle zu führen, die vom Vorsitzenden und dem Geschäftsführer zu unterzeichnen sind.
§ 9 Der Vorstand
Insbesondere zählen zu seinen Obliegenheiten:
- die Kontrolle der Umsetzung der Beschlüsse des Vorstandes durch die Geschäftsführung,
- die Vorbereitung der Mitgliederversammlung,
- die Durchführung ihrer Beschlüsse,
- die Rechenschaftslegung gegenüber der Mitgliederversammlung,
- die Aufstellung des Arbeitsplanes für das Geschäftsjahr,
- die satzungsgerechte Verwaltung des Vereinsvermögens,
- die Einsetzung von Ausschüssen.
Der Vorstand ist bei Anwesenheit von mehr als 50 % seiner Vorstandsmitglieder beschlussfähig. Beschlüsse werden in einfacher Mehrheit gefasst. Bei Stimmengleichheit entscheidet die Stimme des Vorsitzenden. Die Sitzungen des Vorstandes finden mindestens viermal im Jahr, darüber hinaus nach Bedarf, statt.
Die Einladungen zu den Sitzungen erfolgen schriftlich unter Angabe der Tagesordnung. Über die Ergebnisse der Vorstandssitzungen sind Protokolle anzufertigen, die vom Protokollführer zu unterzeichnen sind und jedem Vorstandsmitglied ausgehändigt werden.
Der Vorstand bestellt einen Geschäftsführer als besonderen Vertreter gemäß § 30 BGB. Der Geschäftsführer handelt im Auftrag des Vorstandes und ist ihm rechenschaftspflichtig. Er koordiniert die Verwirklichung der Beschlüsse und bereitet die Mitgliederversammlungen organisatorisch vor. Der Geschäftsführer ist verantwortlich für die Projektarbeit, die Mitarbeiterführung und die Arbeitsorganisation in der Geschäftsstelle.
§ 10 Die Ausschüsse
§ 12 Das Geschäftsjahr
§ 13 Die Beitragsordnung
§ 14 Änderungen der Satzung
§ 15 Auflösung des Vereins
Siegfried W. Scheffler
Vorstandsvorsitzender
Angela Schreier-Buhl
Stellv. Vorsitzende
Beitragsordnung
Beitragsordnung Tourismusverein Berlin Treptow-Köpenick e.V.
§ 1
§ 2 Beitragssätze (monatlich)
§ 4
§ 5
Vorstand und Mitarbeiter
Der Tourismusverein sieht sich ein Dienstleistungsunternehmen, welches Unternehmen bei verschiedenen Kommunikationsmaßnahmen unterstützt. Von der Beratung, der Konzeption bis hin zu zur Durchführung berät und betreut unser professionelles Team Sie in den verschiedenen Bereichen.
weiterlesenMitgliedschaft
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weiterlesenDer Tourismus Award Treptow-Köpenick
Der Preis wurde vom Tourismusverein Berlin Treptow-Köpenick e.V. ins Leben gerufen. Die Kriterien der Preisverleihung sind unter anderem herausragende Leistungen für touristische Innovationen und Nachhaltigkeit sowie die Verbindung zur Marke dein Treptow-Köpenick.
Erfahren Sie mehr zum regionalen Tourismus Award, seinen Bedingungen und seinen bisherigen Gewinnern.