Protokoll - Stammtisch am 03. September 2026
Herr Robert Schaddach, Vorstand Tourismusverein Berlin Treptow-Köpenick
Herr Thomas Noack, Vorstand Tourismusverein Berlin Treptow-Köpenick
Herr Torsten Lütgen, Bauleiter, BESTBAU Tief- und Gleisbau Potsdam GmbH
Frau Janka Lehmann, Tourismusverein Berlin Treptow-Köpenick
Gewerbetreibende aus der Altstadt (Liste)
Nächste Termine: 01.10.2026, 19:00 Uhr
05.11.2026, 19:00 Uhr
03.12.2026, 19:00 Uhr
Themen:
· Baustellensituation
· Hauptmann-Ball 17.10.2026
· Restaurants-Situation in der Altstadt
· Baustelle am Amtswäldchen
Bauvorhaben
- Herr Lütgen informiert ausführlich über den aktuellen Stand: z.Z. sind alle Bauarbeiten im Plan.
- Die Arbeiten der Wasserbetriebe am Schüßlerplatz werden weiterhin fortgesetzt.
Überbrückungshilfe für straßenbaugeschädigte Gewerbetreibende in Berlin beantragen während der Baustelle:
geschaeftsstelle-afr@senweb.berlin.de
https://service.berlin.de/dienstleistung/351250/standort/329932/en/
Überbrückungshilfe für straßenbaugeschädigte Gewerbetreibende in Berlin beantragen:
Gewerbetreibende im Land Berlin, die von besonders umfangreichen und lange andauernden Straßenbaumaßnahmen des Landes Berlin beeinträchtigt werden und dadurch existenzgefährdende Umsatzrückgänge erleiden, können eine Überbrückungshilfe beantragen. Nach erfolgter positiver Prüfung des Antrages erhält die Antragstellerin oder der Antragsteller einen Bescheid über die Gewährung einer Überbrückungshilfe.
Verfahrensablauf
1. Stellen Sie den Antrag auf Gewährung einer Überbrückungshilfe für straßenbaugeschädigte Gewerbetreibende.
2. Der Antrag wird durch die Geschäftsstelle des Ausschusses für Räumungsbetroffene geprüft, ggf. werden Sie für Rückfragen oder die Übersendung weiterer Unterlagen kontaktiert. Der Antrag wird dem Ausschuss zur Beratung vorgelegt. Nach dessen Empfehlung erfolgt durch die Senatsverwaltung für Wirtschaft, Energie und Betriebe die Erteilung des Bescheides.
3. Der Bescheid wird an die Antragstellerin oder den Antragsteller versandt. Dem Bescheid ist eine Erklärung beigefügt, so dass vor Ablauf des Rechtsmittels (vier Wochen) bei einer positiven Bescheiderteilung die antragstellende Person ihr Einverständnis sowie die Bankverbindung mitteilen kann.
4. Nach Vorliegen der Einverständniserklärung wird die Zahlbarmachung der Überbrückungshilfe durch die Geschäftsstelle des Ausschusses veranlasst.
Hinweise
Bei der Überbrückungshilfe handelt es sich um freiwillige Leistung des Landes Berlin im Rahmen von Billigkeitserwägungen, auf die kein Rechtsanspruch besteht. Gegen den Bescheid der Senatsverwaltung für Wirtschaft, Energie und Betriebe ist die Klage vor dem Verwaltungsgericht möglich. Höchstbetrag der Überbrückungshilfe beträgt max. 35.000 € für die Dauer von 12 Monaten Straßenbauarbeiten und wird individuell festgesetzt. (Entscheidend ist der Gesamtumsatz des Gewerbebetriebes in den Vorjahren, die Höhe der Umsatzausfälle, die Dauer der Straßenbauarbeiten sowie die individuelle wirtschaftliche und finanzielle Situation der antragstellenden Person.)
· Sie sind Gewerbetreibende/r oder Ladeninhaber/in im Berliner Stadtgebiet
mit Auswirkungen durch Straßenbauarbeiten des Landes Berlin.
· Ihr Geschäft ist von Straßenbauarbeiten des Landes Berlin in seiner
Erreichbarkeit beeinträchtigt und während der Bauarbeiten sind
existenzbedrohende Umsatzrückgänge entstanden.
· Mindestzeitraum: Ihr Gewerbebetrieb befindet sich seit mindestens
sechs Monaten am Standort, bevor die Straßenbauarbeiten begonnen wurden.
· Zuständigkeit beim Land Berlin.
· Die Straßenbaumaßnahmen müssen entweder vom Land Berlin direkt durchgeführt werden oder wegen der Beteiligung der Leitungsbetriebe und mehrerer Dienststellen des Landes von Berlin koordiniert werden.
Weitere mögliche Formen der Beeinträchtigung:
· Maßnahmen der Betriebe des Landes Berlin und der Anstalten des öffentlichen Rechts, die einen massiven Eingriff ins Straßenland erfordern (z.B. Bau einer Wasserleitung, U-Bahn-Bau, Tunneldeckensanierung usw.), sind den Straßenbaumaßnahmen gleichzusetzen.
Eigenbeteiligung
· Die Beeinträchtigung kann nicht durch eigenes Verhalten bzw. eigene Möglichkeiten vermieden oder gemildert werden.
· Angesichts vorhandener finanzieller Ressourcen, wird eine angemessene und zumutbare Eigenbeteiligung bei der Überwindung der finanziellen Nachteile vorausgesetzt.
· Sie stellen mittels Antrags-Formular einen Antrag auf Überbrückungshilfe für straßenbaugeschädigte Gewerbetreibende per Post oder per E-Mail unter Abgabe der prüfungsnotwendigen Unterlagen.
Umsätze von mindestens drei Monaten
· Für eine Beurteilung, ob eine Existenzbedrohung vorliegt, müssen die Umsätze von mindestens drei Monaten vorliegen, die während der Beeinträchtigungen durch die Straßenbaumaßnahme erzielt wurden.
· Gewinn- und Verlustrechnung der letzten drei Jahre.
· Aktuelle Kontostände der privaten und geschäftlichen Konten, ggf. Miet- oder Zahlungsrückstände.
· Miet- oder Zahlungsrückstände sind durch entsprechende Nachweise zu belegen.
Danach gab es eine angeregte Diskussion über den Brückenbau „Lange Brücke“ ab 2030.
Köpenicker Hauptmann-Ball 17.10.2026
Es wurde letztendlich entschieden, dass wir den Ball im Ratssaal leider absagen müssen.
Grund hierfür ist ein Wasserschaden im Ratssaal, dessen Ausmaß deutlich größer ist als zunächst angenommen. Die Restauratorin schätzt die Arbeiten auf mindestens 3 Monate, vermutlich eine Komplettsperrung bis Ende erstes Quartal 2027 (Parkett, Instandsetzung der Wandintarsien usw.).
Restaurants-Situation in der Altstadt
· Restaurant Lehmofen hat im September 2026 den Betrieb eingestellt.
· Restaurant Mutter Lustig – Betreiberwechsel.
Baustelle am Amtswäldchen
· Landjägerstraße/Amtswäldchen Bauvorhaben wieder gestoppt –
Herr Franz Josef Glotzbach war da und berichtete
(Diesmal durch B.U.N.D., Stadträtin hat den Plan deshalb zurückgezogen
der eigentlich in BVV sollte).
· Der anliegende Artikel passt gut in das Thema:
Auszug aus dem ARTIKEL im TAGESSPIEGEL, 05. SEPTEMBER 2026
Weniger Neubau und steigende Mieten:
Sind Sie gescheitert, Herr Bausenator Gaebler?
Berlin leidet unter der Wohnungsnot, trotzdem blickt der SPD-Politiker optimistisch in die Zukunft. Zugleich kritisiert er, dass sich manche Berliner Behörde mehr für Zauneidechsen interessiert als für neue Wohnungen.
Von Daniel Boldt
„Und diejenigen, die das nicht wollen?
Es wird immer welche geben, die nur ihr eigenes Fachgebiet im Blick haben, die sagen: „Ich bin nicht für Wohnungsbau zuständig, sondern für Artenschutz. Mir ist egal, wann eine Wohnung fertig wird. Hauptsache, die Zauneidechse fühlt sich wohl." Sie kommen aber unter stärkeren Erklärungsdruck. Ich erwarte von allen Mitarbeitenden des Landes Berlin, dass sie auch die gesamtstädtischen Interessen im Blick haben, dass wir Wohnungsbau ermöglichen wollen.
Die Umwelt- und Naturschutzämter scheinen Sie dabei besonders im Blick zu haben.
Es ist dort besonders auffällig, weil die Konflikte in dem Bereich natürlich am größten sind. Es gibt aber auch in anderen Ämtern Leute, die sich immer zu 150 Prozent absichern wollen und noch eine Unterlage und noch eine Prüfung verlangen. Da braucht es Führungskräfte auf der politischen Ebene, die dafür sorgen, dass Entscheidungen fallen und bei Konflikten Lösungen gefunden werden. Dieses Commitment, Wohnraum schaffen zu wollen, fehlt mir an manchen Stellen. Es kann nicht darum gehen, endlos Brieffreundschaften zu pflegen, Mails hin -und herzuschicken und zu hoffen, dass der andere sich möglichst spät meldet.“
Auszug aus dem Brief an den Bürgermeister:
...seit circa 20 Jahren ist Herr Glotzbach als Investor bemüht, Baurecht zu o.g. Grundstück herzustellen. Er hat in dem Zusammenhang für Gutachten, Beratung usw. einen höheren 6-stelligen Summe investiert.
Auf dem Grundstück sollen unter anderem auch Parkplätze für Busse, die wir dringend brauchen für eine intensivere touristische Nutzung aber auch Nahversorgung und Wohnen entstehen.
Nun ist, nachdem alles klar ist, der B.U.N.D. (plötzlich auf der Zielgeraden) auf den Plan gekommen und will das stoppen und die zuständige Stadträtin hat sich der Sache wohl positiv angenommen.
Herr Glotzbach erzählte, dass er jetzt wieder mit der Planung zum Teil von vorne begonnen hat, also eine Endlosschleife, glücklicherweise hat er Kinder und Enkelkinder, die da dranbleiben.
Das kann doch so nicht gewollt sein, zumal der Zustand der Altstadt, aufgrund der Bauarbeiten, immer schlimmer wird (z.B. hat das Restaurant Lehmofen jetzt als nächstes Restaurant geschlossen.).
Beim Stammtisch Altstadt Köpenick haben wir das Thema auch erörtert und die meisten Teilnehmer haben ihr Unverständnis geäußert, dass es da nicht weiter geht.
Wir wünschen uns, das umgehend Planungsrecht vor der Wahl 2026 hergestellt wird und das Vorhaben umgesetzt werden kann….
Kinderflohmarkt am Schlossplatz am 3.10.2026
· Am 3. Oktober 2026 von 9:00 bis 15:00 Uhr findet wieder unser beliebter Kinderflohmarkt auf dem Schlossplatz statt.
Wir freuen uns auf unsere Gäste – bringt bitte jede Menge Sonnenschein und gute Stimmung mit! 😊

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